Gewaltfreie Erziehung

Recht auf gewaltfreie Erziehung und Schutzauftrag bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Nicht nur gegenüber dem Landkreis Verden haben wir uns verpflichtet das Recht auf gewaltfreie Erziehung gemäß § 1631 Abs. 2 BGB anzuerkennen, sondern lehnen wir vor allen Dingen von unserem Selbstverständnis und aus tiefster Überzeugung ab körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen anzuwenden.

Gemäß § 8a SGB VIII sind wir verpflichtet das Kindeswohl zu beobachten. Sind Zweifel an einer dem Kindeswohl entsprechenden Versorgung und Erziehung vorhanden, werden wir uns mit dem Verein für Kindertagespflege im Landkreis Verden in Achim beraten und ggf. den Fachdienst Jugend und Familie des Landkreises Verden informieren.